Aktuelles Wetter in Wilfersdorf

Aktuelle Informationen für die Marktgemeinde Wilfersdorf

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Schließung Gemeindeamt wegen Corona

Aufgrund der neuen Corona-Maßnahmen wird der Parteienverkehr vorübergehend eingeschränkt!

Aufgrund der stark ansteigenden Zahl an Infizierten wurde Seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 abermals empfohlen die sozialen Kontakte soweit wie möglich einzuschränken. Auch wir am Gemeindeamt Wilfersdorf werden unseren Teil dazu beitragen, und bitten um Ihre Mitwirkung in folgenden Angelegenheiten:

Die direkte persönliche Kontaktaufnahme am Gemeindeamt Wilfersdorf ist ab sofort nur mehr in absoluten Ausnahmefällen möglich. Der Parteienverkehr ist eingestellt bzw. ebenfalls nur in dringenden Ausnahmefällen, gegen vorherige telefonische Anmeldung unter 02573/ 2366 oder unter der E-Mail Adresse: gemeindeamt@wilfersdorf.gv.at möglich.

Ihre schriftlichen Eingaben können in unseren Postkasten direkt am Gemeindeamt Wilfersdorf eingeworfen werden. Dieser wird von uns in regelmäßigen Abständen entleert und Ihr Anliegen bearbeitet. 

Bis auf Weiteres entfallen die Bürgermeister-Sprechstunden am Dienstag und Freitag. In dringenden Angelegenheiten bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 02573/ 2366.

Das ASZ Bullendorf bleibt wie gewohnt zu den Öffnungszeiten für Sie offen - ZUTRITT nur mit FFP2 - MASKE !!!

Wir bitten um Ihr Verständnis!


Aktuelle Maßnahmen ab 22. November 2021

Ab 22. November 2021 gelten vorerst folgende Regelungen:

Maskenpflicht:

FFP2-Maske verpflichtend in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden)

Ausgangsbeschränkungen:

  • Ganztägige Ausgangsbeschränkungen
  • Ausnahmegründe zum Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs sind:     
    • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
    • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
    • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:         
    • notwendige Besorgungen des täglichen Lebens,
    • Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartneringesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2
    • Deckung religiöser Grundbedürfnisse          
    • Versorgung von Tieren    
    • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
    • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
    • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
    • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
    • Betreten von bestimmten Kundenbereichen
    • Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie u.a. Begräbnisse oder Demonstrationen.

   Verkehrsmittel:

  • Fahrgemeinschaften von haushaltsfremden Personen unterliegen der FFP2-Maskenpflicht
  • Die Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen ist zurzeit nicht möglich.

Kundenbereiche, Handel & Dienstleistungen:

  • Betriebsstätten des Handels sowie körpernaher Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen dürfen nicht betreten werden  
  • Kundebereiche für nicht körpernahe Dienstleistungen (z.B. Tierarztbesuch) dürfen nur nach Vorlage eines 2-G Nachweises betreten werden. Kund:innen haben weiters eine Maske zu tragen. Ist dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich, ist durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
  • Ausnahmen bilden Betriebsstätten der Grundversorgung. Es dürfen nur Waren angeboten werden die dem typischen Warensortiment der Betriebsstätte entsprechen. Hier müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen z.B.:       
    • öffentliche Apotheken
    • Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter
    • Drogerien und Drogeriemärkte   
    • Banken 
    • Tankstellen

Schule:

  • Schule für alle, die sie brauchen
  • Stundenplan bleibt aufrecht
  • Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen.
  • Kinder dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Schulen stellen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicher.
  • Details dazu finden Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums

Ort der beruflichen Tätigkeit:   

  • Generelle Home-Office-Empfehlung, auch Bundesbedienstete arbeiten von zuhause aus

Gastronomie:

  • Betriebsstätten der Gastronomie dürfen nur für die Abholung von Speisen und alkoholfreien sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten alkoholischen Getränken betreten werden. Hierbei ist eine Maske zu tragen. Die Konsumation ist nicht im Umkreis von 50m gestattet.
  • Advent- und Weihnachtsmärkte dürfen derzeit nicht stattfinden.

22.11.2021