Wer einen Stromlieferungsvertrag mit einem der nachfolgend angeführten bevollmächtigten Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen hat, kann den Antrag vom 01. September 2022 bis zum 31. März 2023 direkt bei seinem Energieversorgungsunternehmen stellen.
Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird auf fällige Stromrechnungen gutschrieben.
Ist das Energieversorgungsunternehmen des/der Antragstellers/in nicht nachfolgend angeführt oder der/die Antragsteller/in selbst nicht aus einem Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zahlungspflichtig, hat aber dennoch die Stromkosten für den eigenen förderungsgegenständlichen Haushalt zu tragen, so kann der Antrag im Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 30. September 2023 direkt beim Land NÖ gestellt werden und das Land NÖ zahlt nach Überprüfung und Gewährung den blau-gelben Strompreisrabatt in Teilbeträgen bis September 2023 auf das im Antrag angeführte Bankkonto aus.
Die Antragstellung ist online durchzuführen.
Die Anzahl und Höhe der ausbezahlten oder gutgeschriebenen Teilbeträge richtet sich nach dem Datum der Antragstellung. Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der gesamten Förderung.
Andere Stromanbieter oder kein Stromanbieter:
Antragstellung ist ab 1. September 2022 möglich.
Unterstützung für die Online-Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen sowie bei Ihrem Gemeindeamt.
Damit Ihnen die Mitarbeiter im Gemeindeamt bei der Antragstellung behilflich sein können, nehmen Sie bitte folgende Dokumente/ Unterlagen mit:
- gültiger Lichtbildausweis zur Legitimation
- Stromrechnung oder Stromliefervertrag
- Bankverbindung
- nach Möglichkeit eine aktuelle Meldebestätigung