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Blau-gelber Strompreisrabatt: Beantragung ab 1. September 2022 möglich

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Steckdose

©Verbund.com

Seit 1. September 2022 kann der Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich  beantragt werden.  Alle, die mit Anfang Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, sind bezugsberechtigt – egal welcher Stromanbieter genutzt wird.

Mit dem Online-Ratgeber für den blau-gelben Strompreisrabatt können Sie in wenigen Schritten den Ihnen zustehenden blau-gelben Strompreisrabatt selbst ermitteln.

Online-Ratgeber


Voraussetzungen für den Erhalt

Höhe der Förderung

Antragstellung und Auszahlung

Wer einen Stromlieferungsvertrag mit einem der nachfolgend angeführten bevollmächtigten Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen hat, kann den Antrag vom 01. September 2022 bis zum 31. März 2023 direkt bei seinem Energieversorgungsunternehmen stellen. 

Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird auf fällige Stromrechnungen gutschrieben.

Ist das Energieversorgungsunternehmen des/der Antragstellers/in nicht nachfolgend angeführt oder der/die Antragsteller/in selbst nicht aus einem Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zahlungspflichtig, hat aber dennoch die Stromkosten für den eigenen förderungsgegenständlichen Haushalt zu tragen, so kann der Antrag im Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 30. September 2023 direkt beim Land NÖ gestellt werden und das Land NÖ zahlt nach Überprüfung und Gewährung den blau-gelben Strompreisrabatt in Teilbeträgen bis September 2023 auf das im Antrag angeführte Bankkonto aus. 

Die Antragstellung ist online durchzuführen.

Die Anzahl und Höhe der ausbezahlten oder gutgeschriebenen Teilbeträge richtet sich nach dem Datum der Antragstellung. Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der gesamten Förderung.

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Andere Stromanbieter oder kein Stromanbieter:

Direkt beim Land NÖ beantragen!

 

Antragstellung ist ab 1. September 2022 möglich. 

Unterstützung für die Online-Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen sowie bei Ihrem Gemeindeamt.

Damit Ihnen die Mitarbeiter im Gemeindeamt bei der Antragstellung behilflich sein können, nehmen Sie bitte folgende Dokumente/ Unterlagen mit:

  • gültiger Lichtbildausweis zur Legitimation
  • Stromrechnung oder Stromliefervertrag
  • Bankverbindung
  • nach Möglichkeit eine aktuelle Meldebestätigung

FAQ

Stichtag 1. Juli 2022
Voraussetzung der Förderung ist, dass der/die Antragsteller/in sowie alle Personen im Haushalt, für die der blau-gelbe Strompreisrabatt beantragt wird zum Stichtag 01. Juli 2022 den Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten.   

Hauptwohnsitz
Nach dem Meldegesetz ist nur ein Hauptwohnsitz pro Person zulässig. Die Antragstellung ist nur für die Hauptwohnsitzadresse in Niederösterreich zum Stichtag 01. Juli 2022 möglich. 

Stromlieferungsvertrag
Energieversorgungsunternehmen, das den Strom liefert und verrechnet; nicht der Netzbetreiber. 

Haushalt
Mehrere Haushalte gibt es dann, wenn an einer Adresse mehrere Personen mit ihrem Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister (ZMR) eingetragen sind und diese Personen bei wirtschaftlich getrennter Lebensführung in zumindest zwei eigenständigen Wohnungen getrennt leben. 

Pro Haushalt kann selbstständig ein Antrag gestellt werden.


Ausfuehrungsrichtlinie_NOe_Strompreisrabatt.pdf herunterladen (0.02 MB)

NOe_Strompreisrabattverordnung.pdf herunterladen (0.07 MB)

NOe_Strompreisrabattgesetz.pdf herunterladen (0.02 MB)

03.09.2022