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Wasserversorgung

Wasseranschlussabgabe, Wasserbezugsgebühr

§ 6 Wasseranschlussabgabe(Kurzauszug Gemeindewasserleitungsgesetz)
Die Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung
zu entrichten.
Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist derart zu berechnen, dass die
Berechnungsfläche (Abs. 3 und 4) für das angeschlossene Grundstück mit dem
Einheitssatz (Abs. 5) vervielfacht wird.
Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, dass die
Hälfte der bebauten Fläche
a) bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der
mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,
b) in allen anderen Fällen
verdoppelt und das Produkt um 15 von Hundert der unbebauten Fläche vermehrt wird.

 

Bei Ermittlung der Berechnungsfläche gelten folgende Grundsätze:
1. Bebaute Fläche ist jeder Teil einer Liegenschaft, der von den äußersten Begrenzungen des Grundrisses einer über das Gelände hinausragenden Baulichkeit verdeckt wird;
2. als Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse gilt die jeweils höchste Anzahl von Geschossen auch dann, wenn die angeschlossene Liegenschaft nicht zur Gänze gleich hoch verbaut ist;
3. die unbebaute Fläche ist nur bis zu einem Ausmaß von höchstens 500 m²zu berücksichtigen;
4. zur bebauten Fläche gehören nicht land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Teile von Gebäuden, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, es sei denn, dass sie an die Gemeindewasserleitung angeschlossen sind.

 

 

Hinweis: den jeweils aktuellen Einheitssatz finden Sie unter "Wasserabgabenordnung"


Berechnungsbeispiel:
Wohnhaus 140 m²
mit Keller, Erdgeschoss und Stock
Garten mit 500 m²

50% von 140 m²    = 70 m²                  
3+1 * 70 m²     = 280 m²

15 % von 500 m²  = 75 m²

= 355 m²

 



 

 
Einheitssatz in der Gde. Wilfersdorf (inkl. USt.)8,800 € 
Berechnungsfläche * Einheitssatz355 * 8,800 € 
Zu entrichtende Wasseranschlussabgabe:

-3.124,00


 Wasserbezugsgebühr,


den jeweils aktuellen Einheitssatz finden Sie unter "Wasserabgabenordnung"

 Wasserbereitstellungsgebühr,


 den jeweils aktuellen Einheitssatz finden Sie unter "Wasserabgabenordnung"

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.

Alle Angaben beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer (10%)

(Zur endgültigen Feststellung wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei)