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Erweiterte Maskenpflicht gilt wieder ab Freitag!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Maske auf!

© zVg

In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung musste aufgrund der steigenden COVID-19 Infektionszahlen die Erweiterung der Maskenpflicht bekanntgegeben werden.
Hier finden Sie die aktuelle Verordnung der Bundesregierung:
--> 332. Verordnung mit der die COVID-19 Lockerungsverordnung geändert wird (Stand: 22.07.2020)

AB FREITAG besteht deshalb in weiteren Bereichen des alltäglichen Lebens wieder ausnahmslos Maskenpflicht:

  • Der Mund-Nasen-Schutz ist in Supermärkten, Bank- und Postfilialen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Apotheken, im Gesundheitsbereich und bei Dienstleistungen zu tragen.
  • Die 1-Meter-Mindestabstandsregel zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, gilt weiterhin.
  • In Hotels ist ein Mund-Nasen-Schutz nicht nötig.
  • Gastronomiebetriebe dürfen zwischen 5 und 1 Uhr öffnen. Eine Reservierung wird empfohlen.
  • Die meisten Sehenswürdigkeiten und Museen haben bereits wieder geöffnet.
  • Viele Indoor-Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios und Schwimmbäder sind wieder offen. Kinos dürfen ebenfalls wieder öffnen.
  • Indoor und Outdoor Veranstaltungen sind erlaubt. Seit 1. Juli 2020 ist die Obergrenze indoor auf 250 Personen (mit zugewiesenen Sitzplätzen) und im Freiluftbereich auf 500 Personen erhöht. Ab 1. August 2020 werden Indoor-Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen möglich sein, für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen ist ein besonderes Präventionskonzept nötig. Bei Outdoor-Events sind ab 1. August 2020 bis zu 750 Besucher erlaubt (bis zu 1.250 Personen mit eigenem Sicherheitskonzept).
  • Messen und Kongresse sind in Österreich wieder erlaubt - nach behördlicher Genehmigung und mit Covid-19-Präventionskonzept.
  • Clubs und Diskotheken sind nach wie vor geschlossen.

 

 

24.07.2020