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Neue Maßnahmen zur Senkung der COVID-19 Infektionszahlen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat sich die Bundesregierung mit den Landeshauptleuten auf verstärkte Sicherheitsmaßnahmen verständigt. Anbei die neuen Regelungen, die ab Sonntag, 25. Oktober 2020 00:00 Uhr gelten.

Zudem wird empfohlen, Allerheiligen und Halloween zuhause zu verbringen bzw. Friedhofsbesuche nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt zu planen und keine großen Familienfeste zu veranstalten.

Infoblatt über Regeln ab 25. Oktober 2020

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach

Hier finden Sie die 1. Änderung der Verordnung der BH Mistelbach

Hier finden Sie die Konsolidierte Fassung der Verordnung der BH Mistelbach

Veranstaltungen und private Zusammenkünfte

Dazu zählen alle Zusammentreffen außerhalb der beruflichen Tätigkeiten, z.B. Tanzschule, Treffen im Vereinslokal etc. Ausnahmen sind weiterhin für Begräbnisse vorgesehen mit einer Höchstzahl von 500 Personen.

  • Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (z.B. Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern):
    • max. 6 Personen (statt 10) in geschlossenen Räumen
    • max. 12 Personen (statt 100) im Freiluftbereich
  • Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen:
    • max. 1.000 Personen (statt 1.500) in geschlossenen Räumen
    • max. 1.500 Personen (statt 3.000) im Freiluftbereich
    • Anzeigepflicht: bei mehr als 6 Personen in geschlossenen und bei mehr als 12 Personen im Freiluftbereich besteht eine Anzeigepflicht bei der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsbehörde)
    • Bewilligungspflicht (unverändert): bei Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bei der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  • Generelle Mund-Nasen-Schutz-Pflicht sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freiluftbereich
  • Kein Verabreichen von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen

Regelungen in der Gastronomie


25.10.2020