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Bauanzeigen

Sehr geehrte Bauwerber, 

bitte beachten Sie den Link zur aktuellen NÖ Bauordnung unter der Rubrik "Bauen und Wohnen".

Unter § 15 finden Sie jene Vorhaben die der Baubehörde mind. 8 Wochen vor Beginn der Ausführung schriftlich anzuzeigen sind.

Der Anzeige sind zumindest eine zur Beurteilung des Vorhabens ausreichende, maßstäbliche Darstellung und Beschreibung des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Marktgemeinde Wilfersdorf.

Zuständig