Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung oder Anzeige erworben werden.
Wenn die Daten der antragstellenden Person im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZPR) vollständig sind und die Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis bezahlt wurden, wird der Staatsbürgerschaftsnachweis sofort ausgestellt. Wenn die Daten der antragstellenden Person im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister unvollständig sind, kann die Bearbeitung des Antrags länger dauern. In diesem Fall wird die antragstellende Person informiert, ob weitere Unterlagen nötig sind.
Detaillierte Informationen zum Antrag für einen Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bestätigung der Meldung
- Allenfalls: Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Allenfalls zusätzlich
- alle Heiratsurkunden
- alle Urkunden über eingetragene Partnerschaften
- alle rechtskräftiges Scheidungsurteile
- alle Urkunden über die Auflösung eingetragener Partnerschaften
- Sterbeurkunde von Personen, mit denen man verheiratet oder verpartnert war
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Wenn ein akademischer Titel eintragen werden soll, ist nachzuweisen, dass der Titel geführt werden darf: Nur akademische Titel aus Österreich, aus EU- und EWR-Staaten, aus der Schweiz sowie nostrifizierte Titel können eintragen werden.
Hinweis:
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
Für den Antrag
- Generell: 21 Euro
- elektronischer Antrag mit ID Austria (id-austria.gv.at): 13 Euro (je nach regionaler Verfügbarkeit der Gemeinde möglich)
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
- Bundesgebühr: 21 Euro
- Landesverwaltungsabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich
Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.
Rechtsgrundlagen